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Langemeijer, G.E.: Der Jurist und die Philosophie

Dies ist ein second-hand Artikel

  Langemeijer, G.E.: Der Jurist und die Philosophie.
  Preis: 5,95 €

Gebraucht, Befriedigender Zustand,
Heft, 18 S.
C.F. Müller, 1964
ISBN: o.A.
Lieferbarkeit: sofort

Land: Niederlande; Epoche: Nachkriegszeit
Lieferzeit: 3-5 Tage

Sokrates-Verkaufsrang: 18572

Auszug:
Das Anliegen, für das ich um Ihre Aufmerksamkeit zu bitten gewagt habe, ist einerseits ein sehr bescheidenes und andererseits doch wieder dem Vorwurf ausgesetzt, ein sehr anspruchvolles zu sein.
Bescheiden ist es insoweit, als ich mir nicht anmaße, weitreichende Behauptungen auf dem Gebiete der Rechtsphilosophie zu begründen oder auch nur aufzustellen. Anspruchsvoll könnte man meine Ausführungen nennen, weil sie mich dazu führen werden, ein wissenschaftliches Programm zu entwickeln, was, soweit es auch ein Programm für andere mit sich bringt, immer ein mißliches Unternehmen ist.
Was mich zu diesem gewagten Verhalten - doppelt gewagt für einen Ausländer - geführt hat, ist meine persönliche Situation. Ich bin ein Jurist der Praxis, der zeitlebens eine starke, aber vielleicht unglückliche Liebe für die Philosophie gehegt hat und der zehn Jahre lang, eigentlich noch etwas länger, nebenamtlich Rechtsphilosophie gelehrt hat.
So ist mir die Ratlosigkeit des praktischen Juristen der Rechtsphilosophie gegenüber nur zu vertraut; ich kann mich aber andererseits nicht des Versuches enthalten, aus dieser Ratlosigkeit einen Ausweg zu suchen.
Noch eine Bemerkung muß ich voranschicken. Irgendwelche Behauptungen aufzustellen für „die" Philosophie oder „die" Rechtsphilosophie, ist heute weniger denn je zulässig.
Es gibt nur sehr wenige Fragen, welche sich für jede Richtung des Philosophierens erheben, und Antworten auf solche Fragen, welche im Rahmen jeder dieser Richtungen Geltung beanspruchen könnten, sind - wenn es solche überhaupt gibt — noch seltener.
So werde ich jedenfalls zwei philosophische Systeme - und zwar zwei der bedeutendsten und verbreitetsten - so gut wie außer Betracht lassen: das Thomistische und das Hegelsche.
Dies nicht, weil ich diesen Denkrichtungen besonders ablehnend gegenüberstünde, sondern weil sie bei der Allumfassenheit ihrer Grundgedanken weniger als andere mit den Schwierigkeiten ringen, mit denen ich mich befassen werde, andererseits durch eine gewisse Abgeschlossenheit den Juristen, die nicht zu ihren orthodoxen Anhängern zählen, kaum behilflich sein können, ihrer Herr zu werden. [...]

Zustandsbeschreibung:
OHeft, Einband gebräunt, leicht verknickt u. lichtrandig, Besitzervermerk auf Titelblatt, Seiten gebräunt, ansonsten gute Erhaltung.

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