Deutsche Reichsbank (Hg.): Gesetz über die Deutsche Reichsbank
Deutsche Reichsbank (Hg.): Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Satzung der Deutschen Reichsbank | ||||
Preis:
4,95
€ Gebraucht, Befriedigender Zustand, Hardcover, 30 S. Selbstverlag, 1939 ISBN: o.A. Lieferbarkeit: vergriffen Land: Deutschland; Epoche: Drittes Reich |
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Sokrates-Verkaufsrang: 1349
Auszug:
Die Deutsche Reichsbank untersteht als deutsche Notenbank der uneingeschränkten Hoheit des Reichs.
Sie dient der Verwirklichung der durch die nationalsozialistische Staatsführung gesetzten Ziele im Rahmen des ihr anvertrauten Aufgabenbereichs, insbesondere zur Sicherstellung des Wertes der deutschen Währung.
Zur Regelung der Rechtsverhältnisse der druch das Bankgesetz vom 14. März 1875 (Reichsgesetzbl. S. 177) errichteten Reichsbank hat die Reichsregierung das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
I. Rechtsform und Aufgaben
§ 1
(1) Die Deutsche Reichsbank ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unterstellt. [...]
Aus dem Inhalt:
GESETZ ÜBER DIE DEUTSCHE REICHSBANK
(Reichsgesetzblatt I S. 1015 vom 16. Juni 1939)
I. Rechtsform und Aufgaben
II. Leitung und Verwaltung
III. Grundkapital und Anteilseigner
IV. Geschäftskreis der Deutschen Reichsbank
V. Notenausgabe, Notendeckung und Ausweis
VI. Jahresabschluß und Gewinnverteilung
VII. Strafbestimmungen
VIII. Schluß- und Übergangsbestimmungen
SATZUNG DER DEUTSCHEN REICHSBANK VOM 30. SEPTEMBER 1939
(Bekanntmachung über die Satzung der Deutschen Reichsbank vom 19. Oktober 1939; Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger vom 20. Oktober 1939 Nr. 246)
I. Einrichtung der Zweiganstalten
II. Beirat der Deutschen Reichsbank und Bezirksbeiräte
III. Anteilseigner
IV. Hauptversammlung
V. Jahresabschluß
VI. Rechnungsprüfung
VII. Auszahlung der Gewinnanteile
Zusammenstellung der geltenden Texte nach dem Stande vom Oktober 1939.
Zustandsbeschreibung:
Bibl.-Ex.: OHLn., Einband leicht gebräunt u. fleckig, Rückenschild, Inv.stempel u. -vermerke auf Einband u. Titelblatt, Seiten gebräunt, ansonsten gute Erhaltung. Text in altdeutscher Frakturschrift.
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