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Grochtmann, Harald: Unerklärliche Ereignisse, überprüfte Wunder

Dies ist ein second-hand Artikel

  Grochtmann, Harald: Unerklärliche Ereignisse, überprüfte Wunder. und juristische Tatsachenfeststellung
  Preis: 13,95 €

Gebraucht, Guter Zustand,
Paperback, 375 S.
Kolbe, 1989
ISBN: 3-924413-06-1
Lieferbarkeit: vergriffen

Land: Deutschland; Epoche: Gegenwart
Lieferzeit: 3-5 Tage

Sokrates-Verkaufsrang: 3197

Klappentext:
Unerklärliche Ereignisse, überprüfte Wunder und juristische Tatsachenfeststellung.
Gehören durch Naturgesetze unerklärliche Vorgänge nur „dem Glauben oder Aberglauben, der Vorstellung oder dem Wahne" an oder sind es nachweisbare Tatsachen?
Eine Entgegnung auf den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. Februar 1978 (Aktenzeichen: 1 StR 624/77)
Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte bei dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin
vorgelegt von
Diplom-Politologe Harald Grochtmann Richter am Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück 1988

Vorwort von Professor Dr. jur. Klaus Adomeit (Freie Universität Berlin):
Ein Jurist und Mitglied einer Juristischen Fakultät kommt nicht leicht dazu, eine Dissertation vorzustellen, die durch Thema und Darstellung so völlig den Rahmen sprengt, in dem wir und unsere Schüler sonst wissenschaftlich arbeiten.
Harald Grochtmann spricht von Dingen, die unsere Schulweisheit uns bisher nicht träumen ließ. Wie stehen wir - Hand aufs Herz! - zum Wunder? Geht dies den Juristen überhaupt etwas an? Zum mindesten müssen wir den Wunderglauben als immer wieder auftretendes psychologisches Faktum anerkennen.
"Juristen sind schlechte Christen!", sie leben in einer Welt nüchterner Tatsachen, wo es keine Wirkung ohne Ursache gibt, und wo jeder Kausalverlauf naturwissenschaftlich gesicherten Regeln folgt -: dies ist die Grundannahme, auf der jedes juristische Verfahren beruht, umso größer ist die Bestürzung, wenn ein Prozeßbeteiligter sich außerhalb dieser Annahme stellt.
Sigmund Freud hatte vom Realitätsprinzip gesprochen, das jeder Erwachsene lernen muß, in schmerzvoller Trennung von der märchenhaften Welt des Kindes, in der "Wünschen noch geholfen hatte". Wer sich auf Wunder beruft, wirft alle Spielregeln um. Was soll man mit ihm anfangen?
Ohne jeden Zweifel liegt hier ein echtes erkenntnistheoretisches Problem vor. Noch David Hume und Schopenhauer ("Über das Geistersehen") haben darüber gearbeitet, und noch heute unterhält eine renommierte Universität einen Lehrstuhl für Parapsychologie. Es geht um nichts Geringeres als um die erkenntnistheoretischen Grundlagen des gerichtlichen Prozesses, der in seinem wichtigsten Abschnitt - bezeichnenderweise! - Erkenntnisverfahren heißt.
Es ist das Verdienst des Richters Harald Grochtmann, daß er mutig (wie jemand, der auszieht, das Fürchten zu lernen!) die unheimliche Begegnung mit dem Überirdischen gewagt und bestanden hat.
Er zeigt uns, wie weit man dabei kommen und wieviel Erkenntnisgewinn man nach Hause zurückbringen kann, solange man nur einen klaren Kopf behält und es versteht, seine Gedanken zu ordnen.
Sein Buch hat mich außerordentlich gefesselt, fast schon in einen Bann geschlagen - dieses ist ein erklärliches Ereignis! - und ich wünsche sehr, daß es vielen Lesern ebenso ergeht, und daß dieses Wünschen helfen möge!
Berlin, im August 1989 (Klaus Adomeit)

Zustandsbeschreibung:
OBr., Preisangabe auf Schmutztitel, Seiten leicht verknickt, Schnitt l. angeschmutzt, ansonsten gute Erhaltung.

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